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   FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03   

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FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03 (https://dejure.org/2005,10016)
FG Köln, Entscheidung vom 14.09.2005 - 5 K 6950/03 (https://dejure.org/2005,10016)
FG Köln, Entscheidung vom 14. September 2005 - 5 K 6950/03 (https://dejure.org/2005,10016)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung eines gewerblichen Grundstückshandels als private Vermögensverwaltung; Voraussetzungen für die Annahme der Nachhaltigkeit i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG); Annahme einer bedingten Weiterveräußerungsabsicht vor dem Hintergrund einer ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Veräußerung eines Wohn- und Geschäftshaus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Gewerblicher Grundstückshandel durch Errichtung und Veräußerung eines Wohn- und Geschäftshaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1778
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    In ihrer Rechtsauffassung sähen sie, die Kläger, sich auch bestätigt durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.12.2001, GrS 1/98, BStBl. II 2002, 291.

    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617; Beschluss GrS 1/98, BStBl II 2002, 291 undvom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl II 2004, 408).

    So liegt es im Streitfall: Angesichts der Dimension des von der GbR errichteten Wohn- und Geschäftshauses mit fünf Gewerbe- und 20 Wohneinheiten sowie der Höhe der Herstellungskosten von 4.761.582,32 DM muss davon ausgegangen werden, dass diese eine Vielzahl von zahlreichen und unterschiedlichen Einzeltätigkeiten durchgeführt hat, angefangen mit dem Erwerb des Grundstücks, dem Abschluss von Verträgen z.B. mit Architekt, Statiker, finanzierenden Banken und insbesondere mit den die einzelnen Gewerke errichtenden Handwerkern, bis zum Verkauf des hergestellten Objekts (vgl. insoweit auch BFH-Beschluss GrS 1/98 in BStBl II 2002, 291, 294 a.E.).

    Denn die Drei-Objekt-Grenze stellt keine Mindestgrenze dar (BFH-Beschluss GrS 1/98, BStBl II 2002, 291, 294 a.E.).

    c) Die Kläger können sich für ihre Auffassung auch nicht darauf berufen, dass im Streitfall keiner der im Beschluss des Großen Senats des BFH 1/98 in BStBl II 2002, 291 aufgeführten Ausnahmefälle vorliege, bei denen auch ohne Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden kann.

    Diese Möglichkeit ist indes umso unwahrscheinlicher, je kürzer die Zeit zwischen Erwerb bzw. Bebauung und Veräußerung war (BFH-Beschluss GrS 1/98 in BStBl II 2002, 291, 294) .

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    Die Zahl der Objekte und der zeitliche Abstand der maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung, Verkauf) sind deshalb als Beweisanzeichen heranzuziehen, weil die für eine Gewerblichkeit sprechende, von Anfang an bestehende, unbedingte oder zumindest bedingte Veräußerungsabsicht eine innere Tatsache ist, die oft nicht zweifelsfrei feststellbar ist (BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 39/03, BFH/NV 2005, 1437).

    Vielmehr sind alle feststehenden Indizien in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 62/97, BFH/NV 1999, 1067; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 X B 91/01, BFH/NV 2002, 775 und BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1437).

    Er sieht sich insoweit im Einklang mit dem BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1437.

    Aus alledem folgt, dass die Kläger die sich aus dem engen Zeitabstand zwischen Bebauung und Veräußerung ergebende Vermutung einer zumindest bedingten Veräußerungsabsicht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1437) nicht haben widerlegen können mit der Folge, dass im Streitfall von einem gewerblichen Grundstückshandel der GbR auszugehen und die Klage abzuweisen ist.

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    Denn von einer Nachhaltigkeit i.S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG kann ausnahmsweise auch dann auszugehen sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließt und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BStBl II 2003, 294; ebenso Kempermann, DStR 2002, 964).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrages eine Vielzahl von zahlreichen und unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 294; ebenso BFH-Urteil in BStBl II 1986, 88).

    Darüber hinaus ist auch das für die Annahme eines Gewerbebetriebs erforderliche ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des Überschreitens der Grenzen der privaten Vermögensverwaltung erfüllt (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 294).

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    a) Der Rahmen privater Vermögensverwaltung (vgl. § 14 Satz 3 der Abgabenordnung - AO - ) ist überschritten, wenn sich die Grundstücksgeschäfte nicht mehr als Nutzung von Grundbesitz durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt, sondern die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089;vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303 und BFH-Beschluss in BStBl II 1995, 617).

    Denn der BFH hat in ständiger Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, entschieden, dass eine langfristige Vermietung von Gewerbeobjekten der Annahme einer bedingten Weiterveräußerungsabsicht nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1089; BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303).

  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, und zwar nicht nur die des streitigen Veranlagungszeitraums, sondern die der gesamten überschaubaren Tätigkeit der Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VIII R 96/84, BFH/NV 1989, 784, 785; BFH-Urteil vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466).

    bb) Da in die gebotene Gesamtbetrachtung nicht nur alle Umstände des streitigen Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitraumes, sondern auch die der gesamten überschaubaren Tätigkeit der Gesellschafter der GbR einzubeziehen sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 466), sieht der erkennende Senat in den vielfältigen weiteren Betätigungen beider Kläger im Rahmen von Bauherrengemeinschaften (BHG) ein weiteres Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit der GbR i.S. des § 15 Abs. 2 EStG.

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    a) Der Rahmen privater Vermögensverwaltung (vgl. § 14 Satz 3 der Abgabenordnung - AO - ) ist überschritten, wenn sich die Grundstücksgeschäfte nicht mehr als Nutzung von Grundbesitz durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt, sondern die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089;vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303 und BFH-Beschluss in BStBl II 1995, 617).

    Denn der BFH hat in ständiger Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat anschließt, entschieden, dass eine langfristige Vermietung von Gewerbeobjekten der Annahme einer bedingten Weiterveräußerungsabsicht nicht entgegensteht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1089; BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl II 1995, 617; Beschluss GrS 1/98, BStBl II 2002, 291 undvom 30. Juli 2003 X R 7/99, BStBl II 2004, 408).

    a) Der Rahmen privater Vermögensverwaltung (vgl. § 14 Satz 3 der Abgabenordnung - AO - ) ist überschritten, wenn sich die Grundstücksgeschäfte nicht mehr als Nutzung von Grundbesitz durch Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz darstellt, sondern die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Urteile vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089;vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BStBl II 1996, 303 und BFH-Beschluss in BStBl II 1995, 617).

  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    Eine Tätigkeit ist grundsätzlich (erst) dann nachhaltig i.S. des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (vgl. BFH-Urteile vom 21. August 1985 I R 60/80, BStBl II 1986, 88;vom 15. Juli 1986 VIII R 289/81, BFH/NV 1987, 92;vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BStBl II 1992, 143 undvom 17. Juni 1998 X R 68/95, BStBl II 1998, 667).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrages eine Vielzahl von zahlreichen und unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 294; ebenso BFH-Urteil in BStBl II 1986, 88).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss hinzukommen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (ausführlich Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751; seither std. Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG Köln, 14.09.2005 - 5 K 6950/03
    Denn die dort beschriebenen Ausnahmefälle sind keinesfalls abschließend (BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 183/96, BStBl II 2003, 238).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

  • BFH, 09.12.1986 - VIII R 317/82

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

  • BFH, 09.05.2001 - XI R 34/99

    Gewerblicher Grundstückshandel auch innerhalb der Drei-Objekte-Grenze?

  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

  • BFH, 22.04.1998 - X R 17/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber

  • BFH, 10.12.1998 - III R 62/97

    Drei-Objekt-Grenze bei Anteilsveräußerungen

  • BFH, 20.12.2001 - X B 91/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; neues Zulassungsrecht

  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 289/81

    Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit - Erzielung von Einkünften aus

  • BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84

    Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen

  • BFH, 06.02.1997 - III B 122/94

    Miteigentumsanteile bei der "Drei-Objekt-Grenze"

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 12/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Die Entscheidung des FG vom 14. September 2005 5 K 6950/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1778 veröffentlicht.
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